Die Teilnehmer*innen müssen im Einzugsgebiet des Jugenddienst Bozen-Land KDS ansässig sein.
Die Teilnehmer*innen dürfen sich grundsätzlich nur bei den Sommerprogrammen in ihrer Gemeinde anmelden. Ausnahme bilden die besonderen Projekte, die offen für alle
sind.
Verpflegung, Materialspesen, Ausflüge usw. sind im jeweiligen Teilnehmerpreis enthalten. Die Preise variieren nach Gemeinde/Programm, da die jeweiligen Gemeinden die
Sommerprogramme unterschiedlich finanziell unterstützen.
Finanziert werden die Sommerprogramme von der jeweiligen Gemeinde, der Familienagentur des Landes Südtirol und dem Jugenddienst Bozen-Land KDS.
Versicherung: Für alle Teilnehmer*innen wird über die Versicherung AGJD (Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Kind mit besonderem Betreuungsaufwand: Dem Jugenddienst Bozen-Land KDS ist es ein großes Anliegen, auch Kinder mit einer Beeinträchtigung in die Programme zu
integrieren. Kinder, die einen besonderen Betreuungsaufwand benötigen, werden soweit als möglich durch eine zusätzliche Betreuungsperson während des Programmes begleitet. Bitte bei der
Anmeldung im vorgesehenen Feld eine kurze Beschreibung der Diagnose/Beeinträchtigung einfügen.
AGB
Nach der Anmeldung ist die Bezahlung verpflichtend. Zudem ist eine Abmeldung oder Rückerstattung des Teilnehmerbetrages aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
Krankheitsbedingt wird ab dem dritten Tag Abwesenheit gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (innerhalb von 5 Tagen) die gesamte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Mit der erfolgten Anmeldung geht eine Verpflichtung einher, während der gesamten Betreuungszeit anwesend zu sein, es sei denn, es liegen ärztliche Termine oder andere dringende, nachgewiesene
Verpflichtungen vor (bei vorzeitiger Abholung ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich). Diese Regelung beruht auf einer sorgfältigen Wochenplanung sowie dem Ziel, die positive
Gruppendynamik zu gewährleisten, weshalb es nicht förderlich ist, wenn Kinder vorzeitig das Sommerprojekt verlassen.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übernehmen die Verantwortung für den Hin- und Rückweg des Kindes zu den jeweiligen Programmen. Untertags werden die Kinder und Jugendlichen von den
Betreuer*innen beaufsichtigt.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erklären sich mit den Disziplinarmaßnahmen der Betreuer*innen einverstanden: Bei wiederholten Verstößen gegen Vereinbarungen und nach Rücksprache mit
dem Elternhaus werden die Jugendlichen nach Hause geschickt.
Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen: Wir informieren hiermit ausdrücklich, dass im Laufe der Sommerferienprogramme von den Teilnehmer*innen Bilder in digitaler und
herkömmlicher Form sowie Videoaufnahmen, von ermächtigten Mitarbeitern des Jugenddienstes gemacht werden und diese Bilder und Filme ausschließlich im Sinne der Tätigkeit des Jugenddienstes, in
Presseaussendungen, Internetauftritten und Bildershows verwendet, veröffentlicht und verbreitet werden. Mit der Zustimmung bestätigt der ermächtigte Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte, die
hier angeführte Information zur Kenntnis genommen zu haben und den Jugenddienst ausdrücklich zu ermächtigen, die Bilder und Aufnahmen zu den besagten Zwecken, kostenlos zu verwenden.
Datenschutz: Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur allgemeinen Verarbeitung der persönlichen Daten im Rahmen der Verwaltung der Veranstaltung im Sinne der geltenden
Datenschutzbestimmungen laut L.D. 196/2003 erteilt. Mitteilung im Sinne des Art. 13 des Legislativdekretes Nr. 196/03: Sämtliche von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich für interne Zwecke
verarbeitet und für Rundschreiben sowie für die Erstellung der Teilnehmerlisten bei den Sommerferienprogrammen. Mit der Anmeldung bestätigt der ermächtigte Elternteil/User, die hier angeführte
Information zur Kenntnis genommen zu haben und den Jugenddienst ausdrücklich zu ermächtigen, die persönlichen Daten zu den besagten Zwecken, zu verwenden. Durch die Anmeldung und damit
verbundenen Zustimmung der Datenschutzbestimmungen erklären sich alle Erziehungsberechtigten einverstanden.