Der Verein Jugenddienst Bozen-Land betreibt die gleichnamige Fachstelle zur Förderung der Jugendarbeit im Raum rings um Bozen. Die Rechtsform ist ein anerkannter Verein, welcher in das Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Vereine eingetragen ist. Der Trägerverein ist am 07. April 2000 gegründet worden. Der dreijährig gewählte ehrenamtliche Vorstand wird von der Vollversammlung gesteuert. Das Statut und die Geschäftsordnung regeln den Aufbau und die Kompetenzen der verschiedenen Organe und Gremien im Verein.
Um eine gesamtheitliche und ganzjährige Jugendarbeit zu bieten, kümmern wir uns um folgende Aufgaben:
Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen sind.
Verpflichtung für Vereine, ONLUS-Vereine, Stiftungen
Es gilt die Pflicht auf der Homepage oder auf digitalen Portalen Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und erhaltene ökonomische Zuwendungen jeglicher Art zu veröffentlichen, welche Vereine, auch Umweltschutz- bzw. Konsumentenschutzvereine, ONLUS Vereine und Stiftungen von öffentlichen Institutionen im Vorjahreszeitraum erhalten haben, sofern es sich um einen Beitrag von über 10.000 Euro handelt. Die Veröffentlichung muss jeweils innerhalb 28.02. des auf den Erhalt folgenden Jahres erfolgen.