Der Verein Jugenddienst Bozen-Land KDS betreibt die gleichnamige Fachstelle zur Förderung der Jugendarbeit im Raum rund um Bozen. Die Rechtsform ist ein anerkannter Verein, welcher in das Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Vereine eingetragen ist. Der Trägerverein ist am 07. April 2000 gegründet worden. Der dreijährig gewählte ehrenamtliche Vorstand wird von der Vollversammlung gewählt. Das Statut regelt den Aufbau und die Kompetenzen der verschiedenen Organe und Gremien im Verein.
Um eine gesamtheitliche und ganzjährige Jugendarbeit zu bieten, kümmern wir uns um folgende Aufgaben:
Die Sozialbilanz stellt ein Instrument dar, in dem der Verein Rechenschaft über seine Aktivitäten, Entscheidungen, Ergebnisse und den Einsatz von Ressourcen ablegt. Sie wurde erstellt, um den verschiedenen Stakeholdern eine fundierte Bewertung darüber zu ermöglichen, wie der Jugenddienst Bozen-Land KDS arbeitet und wie er seinen sozialen Auftrag interpretiert und ausführt. Ziel der Sozialbilanz ist es, den Sinn und Wert der geleisteten Arbeit zu messen und zu kommunizieren, um den Dialog und das Vertrauen mit den verschiedenen Interessensgruppen zu stärken. Der Jugenddienst Bozen-Land KDS ist verpflichtet laut Art.14 des Kodex des Dritten Sektors die Sozialbilanz zu erstellen und zu veröffentlichen.
Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen sind. Es gilt die Pflicht auf der Homepage oder auf digitalen Portalen Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und erhaltene ökonomische Zuwendungen jeglicher Art zu veröffentlichen, welche Vereine, auch Umweltschutz- bzw. Konsumentenschutzvereine, ONLUS Vereine und Stiftungen von öffentlichen Institutionen im Vorjahreszeitraum erhalten haben, sofern es sich um einen Beitrag von über 10.000 Euro handelt. Die Veröffentlichung muss jeweils innerhalb 28.02. des auf den Erhalt folgenden Jahres erfolgen.